Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Aus- und Weiterbildungen, welche die Biomedica Zürich GmbH anbietet. Die AGB sind integrierter Bestandteil unserer Anmeldebestätigung.
Anmeldungen
Die Anmeldungen erfolgen schriftlich per Webseite, Mail, Post oder Fax vor Kursbeginn und sind verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Bei Überbuchung wird eine Warteliste geführt.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird mit der Kursbestätigung verschickt und ist gemäss vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Ratenzahlungen sind bei Beträgen ab CHF 1'000.-- möglich, wobei die Hälfte spätestens zu Kursbeginn beglichen sein muss. Auf allfälligen Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren von CHF 50.- erhoben.
Abmeldungen, Annullationen und Umbuchungen
In einem Verhinderungsfall durch den Teilnehmenden müssen Umbuchungen oder Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich (Post, Mail oder Fax) erfolgen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben. Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen: Erfolgt die Abmeldung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, sind 50 % der Kursgebühr zu bezahlen. Erhält die Biomedica Zürich die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, ist der Rechnungsbetrag zu 100 % geschuldet. Kursteilnehmende besitzen die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. Bei der Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmenden fallen CHF 50.- Bearbeitungsgebühren an. Das Nichterscheinen bei Kursbeginn, vorzeitiges Ausscheiden aus laufenden Kursen oder das Versäumen von einzelnen Lektionen hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes zur Folge.
Durchführung und Organisation
Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Biomedica Zürich vor, eine Aus- oder Weiterbildung nicht durchzuführen. Bereits bezahlte Kurskosten werden vollumfänglich zurückerstattet. Allfällige weitere Haftungsansprüche werden ausgeschlossen. Aus organisatorischen Gründen behält sich die Biomedica Zürich vor, Lektionen in Ausnahmefällen zu verschieben. Bei kurzfristigem Ausfall eines Dozierenden kann die Biomedica Zürich einen Dozentenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Kursbestätigungen und Zertifikate mit detailliertem Ausbildungsnachweis
Die Kursbestätigungen werden nach erfolgtem Besuch des Kurses von mindestens 80 % der vorgegebenen Kurszeit sowie nach vollständiger Bezahlung der Kursgebühr innerhalb von zwanzig Arbeitstagen nach Modulende ausgehändigt. Das Zertifikat mit detailliertem Ausbildungsnachweis wird innerhalb eines Monates nach bestandener Gesamtabschlussprüfung (GAP) ausgehändigt. Die individuelle Ausstellung eines Zertifikates mit detailliertem Ausbildungsnachweis wird auf Wunsch des Studierenden erstellt und mit CHF 70.- in Rechnung gestellt.
Versicherung und Haftung
Für alle Aus- und Weiterbildungen schliesst die Biomedica Zürich jegliche Haftung für entstandenen Schaden aus. Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Biomedica Zürich erfolgt auf eigene Gefahr. Weder die Biomedica Zürich noch die Dozierenden haften für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände, welche Eigentum der Studierenden sind.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsverhältnisse ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Stand August 2010
